Notarkammer Baden-Württemberg
Berufsziel Notar/in

Berufsziel Notar/in

Der Weg in den Beruf der hauptberuflichen Notarin bzw. des hauptberuflichen Notars steht grundsätzlich allen Volljuristinnen und Volljuristen oder Bewerberinnen und Bewerbern mit Befähigung für die Laufbahn des Bezirksnotars offen.

Anwärterdienst

Nach der Ernennung zur Notarassessorin bzw. zum Notarassessor werden die Bewerberinnen und Bewerber durch einen mindestens dreijährigen Anwärterdienst auf das Amt des Notars vorbereitet (vgl. § 7 Abs. 1 BNotO).

Es handelt sich dabei um eine besondere Ausbildung für den Notarberuf, bei der die Vermittlung berufsspezifischer Kenntnisse im Vordergrund steht. Dies geschieht durch eine Tätigkeit bei verschiedenen Notaren oder auch bei Standesorganisationen, durch die Übernahme von Notarvertretungen und Notariatsverwaltungen sowie durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.

Für die Dauer des Anwärterdienstes steht die Notarassessorin bzw. der Notarassessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land und zur Notarkammer.

Nach in der Regel dreijährigem Anwärterdienst kann sich die Notarassessorin bzw. der Notarassessor auf freiwerdende oder neu geschaffene Notarstellen, die vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ausgeschrieben werden, bewerben.

Weitere Fragen

Bei weiteren Fragen zum notariellen Anwärterdienst und zur notariellen Tätigkeit können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der Notarkammer Baden-Württemberg wenden.