Notarkammer Baden-Württemberg
Berufsziel Notar/in

Notarin oder Notar werden in Baden-Württemberg

Berufsziel Notar/in

Der Weg in den Beruf der hauptberuflichen Notarin bzw. des hauptberuflichen Notars steht grundsätzlich allen Volljuristinnen und Volljuristen oder Bewerberinnen und Bewerbern mit Befähigung für die Laufbahn des Bezirksnotars offen. Zudem muss die Bewerberin bzw. der Bewerber die Gewähr dafür bieten, dass er / sie sich nach der Persönlichkeit, den Fähigkeiten, Kenntnissen und Leistungen für das Amt der Notarin oder des Notars eignet.

Es werden nur so viele Anwärterinnen und Anwärter in den notariellen Anwärterdienst eingestellt, wie benötigt werden, um zukünftige Notarstellen zu besetzen. So können sich Anwärterinnen und Anwärter darauf verlassen, dass ihnen nach erfolgreichem Abschluss des notariellen Anwärterdienstes eine Notarstelle in Baden-Württemberg zur Verfügung steht.

Der Notarberuf umfasst eine vielseitige und juristisch anspruchsvolle Tätigkeit.

Als Amtsträgerin und Amtsträger werden hoheitliche Aufgaben wahrgenommen und ein Beitrag zur Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats geleistet. Da Notarinnen und Notare seit 2018 in Baden-Württemberg freiberuflich tätig sind, kann die Notarkanzlei nach den eigenen Vorstellungen organisiert werden.

Notarinnen und Notare sind bestens organisiert, strukturiert und vernetzt, beispielsweise über den Deutschen Notarverein, den Baden-Württembergischen Notarverein e.V., die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung e.V., das Deutsche Notarinstitut oder die Bundesnotarkammer.

Bewerbung

Bewerbungsvoraussetzungen

Bewerbungsvoraussetzungen sind überdurchschnittliche Rechtskenntnisse, nachgewiesen durch den Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung mit im Regelfall mindestens 9 Punkten. Bereits vorhandene Erfahrungen im notariellen Tätigkeitsbereich werden ebenso begrüßt wie sonstige Zusatzqualifikationen.

Bewerbungen

Bewerbungen sind nach Ausschreibung der zu besetzenden Stellen im notariellen Anwärterdienst beim Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg einzureichen.

Die Ausschreibung der Stellen für den notariellen Anwärterdienst erfolgt auf der Webseite der Justiz und für Migration

Auswahl

Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Anwärterdienst

Nach der Ernennung zur Notarassessorin bzw. zum Notarassessor werden die Bewerberinnen und Bewerber durch einen mindestens dreijährigen Anwärterdienst auf das Amt des Notars vorbereitet (vgl. § 7 Abs. 1 BNotO).

Es handelt sich dabei um eine besondere Ausbildung für den Notarberuf, bei der die Vermittlung berufsspezifischer Kenntnisse im Vordergrund steht. Dies geschieht durch eine Tätigkeit bei verschiedenen Notaren oder auch bei Standesorganisationen, durch die Übernahme von Notarvertretungen und Notariatsverwaltungen sowie durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.

Für die Dauer des Anwärterdienstes steht die Notarassessorin bzw. der Notarassessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land und zur Notarkammer.

Nach in der Regel dreijährigem Anwärterdienst kann sich die Notarassessorin bzw. der Notarassessor auf freiwerdende oder neu geschaffene Notarstellen, die vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ausgeschrieben werden, bewerben.

Weitere Fragen

Bei weiteren Fragen zum notariellen Anwärterdienst und zur notariellen Tätigkeit können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der Notarkammer Baden-Württemberg wenden.