Notarkammer Baden-Württemberg
Weiterbildung

Weiterbildung

Notarmitarbeiterinnen und Notarmitarbeiter, die mindestens ein Jahr bzw. drei Jahre in einem Notarbüro Praxiserfahrung sammeln konnten, können an dem von der Notarkammer Baden-Württemberg angebotenen Fortbildungslehrgang zur Notarfachassistentin/zum Notarfachassistenten (1. Stufe) teilnehmen. Die erfolgreich bestandene Prüfung ist Zugangsvoraussetzung für den weiterführenden Fortbildungslehrgang zur Notarfachwirtin/zum Notarfachwirt (2. Stufe).

Es werden dabei die bereits in der Ausbildung und der Berufspraxis erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im notariellen Bereich in regelmäßigen Modulveranstaltungen vertieft. In den Modulen werden insbesondere die notarrelevanten Rechtsgebiete wie Grundstücksrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht, Kostenrecht sowie Beurkundungs- und Berufsrecht behandelt.

Notarfachassistent/in

Im Lehrgang zur Notarfachassistentin/zum Notarfachassistenten werden in acht verschiedenen Modulen die Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit praxisnah vermittelt. Der Lehrgang findet, je nach Nachfrage, jährlich an 13 Tagesveranstaltungen (vierzehntägig außerhalb der Schulferien, Gesamtdauer ca. 7 Monate) in Stuttgart statt. Eine zweitägige schriftliche Prüfung schließt sich dem Lehrgang an. Mit der bestandenen Fortbildungsprüfung darf die Bezeichnung „Notarfachassistentin/Notarfachassistent“ geführt werden. Der Fortbildungslehrgang zur Notarfachassistentin/zum Notarfachassistenten wird jährlich angeboten.

Notarfachwirt/in

Der Lehrgang zur Notarfachwirtin/zum Notarfachwirt baut auf den Lehrgang zur Notarfachassistentin/zum Notarfachassistenten auf. Die bereits vermittelten und erlernten Kenntnisse sowie das erlangte theoretische Grundwissen werden erweitert. Der Fortbildungslehrgang dauert ca. 19 Monate (Tagesveranstaltungen freitags und samstags ca. alle vier Wochen außerhalb der Schulferien), er schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Fortbildungsprüfung ab. Mit deren erfolgreichen Bestehen darf die Bezeichnung "Notarfachwirtin/Notarfachwirt" verwendet werden.