Notarkammer Baden-Württemberg

Pflichten und Aufsicht

Wichtige Pflichten

Pflicht zur Verschwiegenheit

Notarinnen, Notare und deren Angestellte sind zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Vertrauliches kann daher offen mit ihnen besprochen werden. Damit wird gewährleistet, dass die Notarinnen und Notare die Interessen bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigen können.

Fortbildung

Das Gesetz verpflichtet Notarinnen und Notare, sich regelmäßig fortzubilden. So haben sie stets genaue Kenntnis der aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und können ihre Kundschaft sehr gut beraten.

Freie Notarwahl

An welche Notarin bzw. welchen Notar Sie sich für eine Beurkundung wenden, steht Ihnen frei, d. h. Ihr Wohnort oder auch der Lageort eines zu erwerbenden Grundstücks geben nicht vor, an welche Notarin bzw. welchen Notar Sie sich wenden müssen. Ort und Amtssitz der Notarin bzw. des Notars spielen dabei keine Rolle. Beispielsweise könnte der Kaufvertrag über ein Grundstück in Hamburg auch von einer Notarin oder einem Notar in Baden-Württemberg beurkundet werden.

Notarinnen und Notare haben alle notariellen Aufgaben zu erfüllen. Eine Spezialisierung im formalen Sinne findet anders als in der Rechtsanwaltschaft nicht statt. Die Notarkammer kann daher auch keine Empfehlung aussprechen und keine Auskünfte darüber erteilen, ob einzelne Notarinnen oder Notare besondere Kenntnisse auf einem Rechtsgebiet haben.

Notarinnen und Notare in unserem Kammerbezirk können Sie über die Notarsuche suchen.

Aufsicht

Die Notarinnen und Notare in Baden-Württemberg unterstehen der Dienstaufsicht durch die zuständigen Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie durch das Justizministerium. Die Notarkammer unterstützt die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit.