Notarkammer Baden-Württemberg
Aufgaben

Aufgaben

Beurkundungen

Zu den Aufgaben der Notarinnen und Notare zählt es, die Beurkundung von Rechtsgeschäften in den Bereichen Immobilien, Ehe und Familie, Erbfolge und Schenkung sowie Handels- und Gesellschaftsrecht durchzuführen. Die Beurkundung umfasst dabei neben der Sachverhaltserforschung, die Beratung der Beteiligten über den möglichen Vertragsinhalt, die Fertigung eines Entwurfs der Urkunde, die Belehrung der Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts sowie Tätigkeiten im Bereich des Vollzugs. Die Notarin bzw. der Notar hat in der Urkunde den ermittelten wahren Willen der Beteiligten irrtums- und zweifelsfrei in rechtlich einwandfreier Form und Sprache niederzulegen.

Neben der besonders hohen Beweiskraft der Urkunden, die auch nach Jahrzehnten die einmal getroffenen Vereinbarungen belegen, kommt den Urkunden eine wichtige Warn- und Belehrungsfunktion zu. Vor bedeutsamen Entscheidungen sollen die Bürgerinnen und Bürger durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handelns geschützt werden.

Notarinnen und Notare haben ihre Amtstätigkeit zu versagen, wenn ihre Mitwirkung zu unerlaubten oder unredlichen Zwecken verlangt wird.

Tätigkeitsbereiche

Immobilien

  • Kauf und Schenkung von Immobilien
  • Bauträgerverträgen
  • Begründung und Verkauf von Wohneigentum und Erbbaurechten
  • Bestellung von Grundpfandrechten oder eines Nießbrauchs an Grundstücken

Erbe und Schenkung

  • Testament und Erbvertrag
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbscheinsantrag
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Schenkungsvertrag

Ehe und Familie

  • Beurkundung und Registrierung von Vorsorgevollmachten
  • Ehevertrag
  • Adoption
  • Scheidungsvereinbarung
  • Partnerschaftsvertrag

Gesellschaftsrecht

  • Gründung oder Umwandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Handelsregisteranmeldungen

Vertragsabschluss

Auch wenn die Beurkundung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann der Vertragsabschluss bei der Notarin bzw. beim Notar gewählt werden. Dies ist bei weitreichenden Vertragsangelegenheiten empfehlenswert, z.B. bei Verträgen für Personengesellschaften wie die Kommanditgesellschaft (KG) oder die offene Handelsgesellschaft (OHG).

Die Beurkundung dient nicht nur dazu, den Abschluss des Rechtsgeschäfts zu dokumentieren, sondern die Notarin bzw. der Notar kann auch frühzeitig auf mögliche Probleme hinweisen und Lösungen vorschlagen. Viele spätere, möglicherweise sogar gerichtliche, Streitigkeiten lassen sich so zum Nutzen aller Vertragsparteien bereits frühzeitig durch den fachkundigen Rat der Notarin oder des Notars vermeiden.

Aktenverwahrung

Ist das Amt einer Notarin oder eines Notars erloschen, wird die Verwahrung seiner bzw. ihrer Akten (Urkunden und Bücher) einer anderen Notarin oder einem anderen Notar oder einem Amtsgericht übertragen.

Die Verwahrstelle einer Urkunde können Sie über die Verwahrstellenauskunft der Bundesnotarkammer ermitteln.