Notarkammer Baden-Württemberg

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Notarkammer Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Webseite der Notarkammer Baden-Württemberg: www.notarkammer-bw.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Inhalte, die keine Texte sind, wie z.B. Grafiken und Bilder, sind nicht mit einem Text in derselben Sprache versehen, der diese beschreibt.
  • Aufgezeichnete Videos sind nicht mit Untertiteln versehen.
  • Relevante Handlungsabläufe in Videos, die nur über das Bild vermittelt werden, werden nicht durch Ton beschrieben.
  • Texte verfügen teilweise nicht über ausreichende Helligkeitskontraste.
  • Texte können teilweise nicht auf bis zu 200 Prozent vergrößert werden, ohne dass dabei Inhalt oder Funktionalität verloren gehen.
  • Grafiken, die Informationen enthalten, weisen teilweise keinen Kontrast zu angrenzenden Farben von 3 zu 1 oder besser auf.
  • Inhalte, die sich bewegen, blinken oder automatisch scrollen, sind teilweise vorhanden und stoppen nicht spätestens nach fünf Sekunden selbsttätig bzw. es gibt keine Möglichkeit, die Bewegung/das Blinken/das Scrollen anzuhalten, zu beenden oder auszublenden.
  • Aus den Linktexten geht das verlinkte Dateiformat nicht hervor.
  • Innerhalb der Webseite oder eines Dokuments auf der Webseite kommen Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache als der Hauptsprache der Webseite oder des Dokuments vor, die programmtechnisch nicht besonders gekennzeichnet sind.
  • Der Quellcode der Webseite ist teilweise nicht fehlerfrei.
  • Interaktive Bedienelemente sind teilweise nicht so programmiert, dass sich ihr Name, ihre Rolle sowie ihr Wert oder Zustand technisch, z. B. mittels eines Screenreaders, ermitteln lassen können.
  • Die Webseite erfüllt die Konformitätsanforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA teilweise nicht.
  • Elemente, die nur durch ihre visuelle Anordnung oder Struktur wichtige Informationen vermitteln, sind teilweise nicht für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar.
  • Dokumente haben teilweise keinen Titel, der ihren Inhalt oder ihren Zweck eindeutig beschreibt.
  • Auf der Startseite der Webseite sind Informationen zu ihren wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen nicht in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache vorhanden.
  • Dokumente auf der Webseite sind teilweise nicht barrierefrei verfügbar.
  • Die Webseite enthält teilweise Steuerelemente, die keine Funktionalität bieten.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19. Dezember 2022 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit am
7. November 2022 vorgenommenen Bewertung und einer Selbstbewertung nach § 4 Abs. 2 Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Wir arbeiten derzeit daran, die oben genannten Unvereinbarkeiten mit § 10 Abs. 1 L-BGG zu beheben.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Webseite https://www.notarkammer-bw.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns.

Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Notarkammer Baden-Württemberg
Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart
Telefon: 0711 305877-0
E-Mail: info@notarkammer-bw.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Notarkammer Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Notarkammer Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.