Der Städtebauliche Vertrag
Der Städtebauliche Vertrag hat sich in den letzten 25 Jahren als ein wichtiges Instrument des kooperativen Handelns von öffentlicher Hand und privaten Bauherrn bei der Baurechtsschaffung und als Steuerungsinstrument der modernen Stadtentwicklung etabliert.
Gegenstand Städtebaulicher Verträge können insbesondere sein:
• Regelungen zum Bau und/oder zur Finanzierung von Erschließungsmaßnahmen,
• Regelungen zur Bereitstellung und Gestaltung von öffentlichen oder (halböffentlichen) privaten Flächen, wie z.B. Grünanlagen, Spielplätzen oder Quartiersplätzen,
• Vertragliche Festlegungen einzuhaltender Bebauungsvorgaben, insbesondere soweit diese nicht Gegenstand von Festsetzungen im Bebauungsplan sein können/sind,
• Regelungen zur Schaffung sozialer Infrastruktur für ein Bauvorhaben/ein Quartier,
• Regelungen zur Energieversorgung, zu Mobilitätskonzepten sowie zu Maßnahmen für den Umwelt- und Naturschutz,
• Vertragliche Festlegungen zu Zeitplänen, Fristen und Sanktionierungen für deren Nichteinhaltung, insbesondere betreffend die Beantragung der Baugenehmigungen und die Bauausführung.
Ein zentrales Anliegen der Wohnungspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Es werden daher zunehmend durch Innenentwicklungsmodelle und Förderprogramme ergänzte vertragliche Modelle entwickelt, die begleitend zur Baurechtsschaffung die Realisierung und Nutzungsbindung von bezahlbarem Wohnraum sicherstellen sollen.
Durch die verschärften ökonomischen Rahmenbedingungen im Bereich der Bau- und Immobilienwirtschaft ergeben sich aktuell zudem neue Fragestellungen zur Angemessenheitsprüfung und Wirksamkeit häufig verwendeter vertraglicher Regelungen. Auf diese sollte die Notarin/der Notar hinweisen, seitens der öffentlichen Hand werden sie derzeit kritisch reflektiert.
Im Vortrag werden zunächst wichtige Grundlagen zum Städtebaulichen Vertrag einschließlich Baurechtsschaffung dargestellt. Einen inhaltlichen Schwerpunkt bilden die für den Städtebaulichen Vertrag zu beachtenden besonderen Grenzen der Vertragsfreiheit unter Hinweis auf die maßgebliche Rechtsprechung der letzten Jahre.
Es folgen Erläuterungen zur Angemessenheitsprüfung vertraglich vereinbarter Leistungen sowie zur Angemessenheitsprüfung bei Ausübung der Rechte aus vertraglichen Vereinbarungen.
Im Vertiefungsteil des Seminars werden Einzelthemen anhand von Praxisbeispielen mit den Teilnehmern diskutiert und vertragliche Lösungsansätze vorgestellt, insbesondere vertragliche Regelungen zu Erschließungskosten/-beiträgen, zu Infrastrukturmaßnahmen, zum bezahlbaren Wohnen und zu Quartiersregelungen (von der Quartiersgarage über den bike hub bis zur Gästewohnung).
Abschließend erfolgt eine Gesamtbetrachtung möglicher Gestaltungsspielräume für die Inhalte Städtebaulicher Verträge im aktuellen Spannungsfeld.
Christiane Stoye-Benk
Notarin
Die Kosten beinhalten Arbeitsunterlagen und Tagungsverpflegung.
Der Kostenbeitrag in Höhe von 250,00 € je Teilnehmer/in ist bis 14 Tage vor Beginn der Fortbildung auf das Konto der Notarkammer Baden-Württemberg bei der BW-Bank,
IBAN: DE 48 6005 0101 0001 2830 84, BIC: SOLADEST600, Verwendungszweck „Fortbildung 19.11.2024“ und „Name Teilnehmer/in“ zu überweisen. Da die Notarkammer Baden-Württemberg eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, kann keine Rechnungsstellung erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Abmeldungen bis 14 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich sind. Danach ist der volle Tagungsbeitrag zu entrichten.